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Exportkontrollbestimmungen

Version: 25.04.2023; V2.1

Die Durchführung von Trainings/Events sowie jede andere Art der Wissensvermittlung (nachfolgend gemeinsam „Wissenstransfer“) unterliegt den jeweils anwendbaren Exportkontrollbestimmungen. Alle Unternehmen der CADFEM-Gruppe berücksichtigen unabhängig von ihrem Sitz insbesondere die Exportkontrollbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Für die Durchführung von Wissenstransfer im Zusammenhang mit Ansys-Software oder hierauf basierender Software gelten aufgrund des U.S.-Ursprungs dieser Software zudem die (Re-)Exportkontrollbestimmungen der USA. Zur Sicherstellung der Konformität mit den vorgenannten Bestimmungen bitten wir auf Grundlage der bei Ihnen als Teilnehmer (m/w/d) und/oder Anmelder (m/w/d) sowie in Ihrem Unternehmen vorhandenen Informationen um Bestätigung, dass:

  1. Der angemeldete Teilnehmer (m/w/d) seinen Wohnsitz (gemäß gemeldeter/bekannter Anschrift) oder ständigen Aufenthalt nicht in einem EU-Embargoland hat, sich während des Wissenstransfers nicht in einem EU-Embargoland aufhalten wird und/oder Informationen, Unterlagen und auch Softwareprodukte, die während des Wissenstransfers oder im Zusammenhang mit dem Wissenstransfer übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, nicht in einem EU-Embargoland einsetzen wird. EU-Embargoländer im Sinne dieser Bestätigung sind die unter www.sanctionsmap.eu genannten Länder mit Ausnahme der Länder, die ausschließlich von personenbezogenen Finanzsanktionen betroffen sind.
     
  2. Der angemeldete Teilnehmer (m/w/d) sich während des Wissenstransfers nicht in den Regionen Krim/Sewastopol, Donezk, Luhansk und Saporischschja oder in den Ländern Belarus, Russland, Kuba, Iran, Nordkorea oder Syrien aufhalten wird.
     
  3. Der angemeldete Teilnehmer (m/w/d) kein Regierungsmitglied oder -mitarbeiter der Regionen Krim/Sewastopol, Donezk, Luhansk und Saporischschja oder der Länder Belarus, Russland, Kuba, Iran, Nordkorea oder Syrien ist.
     
  4. Der angemeldete Teilnehmer (m/w/d) kein Staatsbürger (m/w/d) der Länder Russland, Kuba, Nordkorea oder Syrien ist. Hinweis: Staatsbürger (m/w/d) von Russland, Kuba, Nordkorea oder Syrien, die entweder (1) eine zweite Staatsbürgerschaft eines Landes, das nicht unter ein U.S.-Embargo fällt (z.B. Deutschland) oder (2) einen Status des ständigen Aufenthalts („Green Card“ oder äquivalenter unbefristeter Aufenthalts- und Arbeitsstatus) in einem Land, das nicht unter ein U.S.-Embargo fällt (z.B. Deutschland), innehaben, gelten im Sinne dieser Erklärung nicht als Staatsbürger (m/w/d) der Länder Russland, Kuba, Nordkorea oder Syrien.
     
  5. Informationen, Unterlagen und auch Softwareprodukte, die während des Wissenstransfers oder im Zusammenhang mit dem Wissenstransfer zur Verfügung gestellt werden, von dem angemeldeten Teilnehmer (m/w/d) nicht für eine verbotene oder genehmigungspflichtige Verwendung eingesetzt werden. Dies umfasst insbesondere, unabhängig vom Ort der Verwendung, jegliche Verwendung im Zusammenhang mit:
    - atomaren, chemischen oder biologischen Waffen oder Trägersystemen (Raketen, Flugkörper, unbemannte Luftfahrzeuge) zu deren Ausbringung,
    - sonstigen militärischen Endverwendungen,
    - (zivilen) Nuklearanlagen,
    - Kommunikations-/Datenüberwachung betreffend natürliche Personen,
    - geheimdienstlichen Endverwendungen.