Version: 25.04.2023; V2.1
Die Durchführung von Trainings/Events sowie jede andere Art der Wissensvermittlung (nachfolgend gemeinsam „Wissenstransfer“) unterliegt den jeweils anwendbaren Exportkontrollbestimmungen. Alle Unternehmen der CADFEM-Gruppe berücksichtigen unabhängig von ihrem Sitz insbesondere die Exportkontrollbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Für die Durchführung von Wissenstransfer im Zusammenhang mit Ansys-Software oder hierauf basierender Software gelten aufgrund des U.S.-Ursprungs dieser Software zudem die (Re-)Exportkontrollbestimmungen der USA. Zur Sicherstellung der Konformität mit den vorgenannten Bestimmungen bitten wir auf Grundlage der bei Ihnen als Teilnehmer (m/w/d) und/oder Anmelder (m/w/d) sowie in Ihrem Unternehmen vorhandenen Informationen um Bestätigung, dass:
- Der angemeldete Teilnehmer (m/w/d) seinen Wohnsitz (gemäß gemeldeter/bekannter Anschrift) oder ständigen Aufenthalt nicht in einem EU-Embargoland hat, sich während des Wissenstransfers nicht in einem EU-Embargoland aufhalten wird und/oder Informationen, Unterlagen und auch Softwareprodukte, die während des Wissenstransfers oder im Zusammenhang mit dem Wissenstransfer übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, nicht in einem EU-Embargoland einsetzen wird. EU-Embargoländer im Sinne dieser Bestätigung sind die unter www.sanctionsmap.eu genannten Länder mit Ausnahme der Länder, die ausschließlich von personenbezogenen Finanzsanktionen betroffen sind.
- Der angemeldete Teilnehmer (m/w/d) sich während des Wissenstransfers nicht in den Regionen Krim/Sewastopol, Donezk, Luhansk und Saporischschja oder in den Ländern Belarus, Russland, Kuba, Iran, Nordkorea oder Syrien aufhalten wird.
- Der angemeldete Teilnehmer (m/w/d) kein Regierungsmitglied oder -mitarbeiter der Regionen Krim/Sewastopol, Donezk, Luhansk und Saporischschja oder der Länder Belarus, Russland, Kuba, Iran, Nordkorea oder Syrien ist.
- Der angemeldete Teilnehmer (m/w/d) kein Staatsbürger (m/w/d) der Länder Russland, Kuba, Nordkorea oder Syrien ist. Hinweis: Staatsbürger (m/w/d) von Russland, Kuba, Nordkorea oder Syrien, die entweder (1) eine zweite Staatsbürgerschaft eines Landes, das nicht unter ein U.S.-Embargo fällt (z.B. Deutschland) oder (2) einen Status des ständigen Aufenthalts („Green Card“ oder äquivalenter unbefristeter Aufenthalts- und Arbeitsstatus) in einem Land, das nicht unter ein U.S.-Embargo fällt (z.B. Deutschland), innehaben, gelten im Sinne dieser Erklärung nicht als Staatsbürger (m/w/d) der Länder Russland, Kuba, Nordkorea oder Syrien.
- Informationen, Unterlagen und auch Softwareprodukte, die während des Wissenstransfers oder im Zusammenhang mit dem Wissenstransfer zur Verfügung gestellt werden, von dem angemeldeten Teilnehmer (m/w/d) nicht für eine verbotene oder genehmigungspflichtige Verwendung eingesetzt werden. Dies umfasst insbesondere, unabhängig vom Ort der Verwendung, jegliche Verwendung im Zusammenhang mit:
- atomaren, chemischen oder biologischen Waffen oder Trägersystemen (Raketen, Flugkörper, unbemannte Luftfahrzeuge) zu deren Ausbringung,
- sonstigen militärischen Endverwendungen,
- (zivilen) Nuklearanlagen,
- Kommunikations-/Datenüberwachung betreffend natürliche Personen,
- geheimdienstlichen Endverwendungen.