Version: 07.11.2024; V2.2
Die Durchführung von Trainings/Events sowie jede andere Art der Wissensvermittlung (nachfolgend gemeinsam „Wissenstransfer“) unterliegt den jeweils anwendbaren Exportkontrollbestimmungen. Alle Unternehmen der CADFEM-Gruppe berücksichtigen unabhängig von ihrem Sitz insbesondere die Exportkontrollbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Für die Durchführung von Wissenstransfer im Zusammenhang mit ANSYS-Software oder hierauf basierender Software gelten aufgrund des U.S.-Ursprungs dieser Software zudem die (Re-)Exportkontrollbestimmungen der USA. Zur Sicherstellung der Konformität mit den vorgenannten Bestimmungen bitten wir auf Grundlage der bei Ihnen als Teilnehmer (m/w/d) und/oder Anmelder (m/w/d) sowie der in Ihrem Unternehmen vorhandenen Informationen jeweils um Bestätigung des Zutreffens nachfolgender Angaben:
- Der angemeldete Teilnehmer (m/w/d) hat seinen Wohnsitz (gemäß gemeldeter/bekannter Anschrift) oder ständigen Aufenthalt nicht in einem EU-Embargoland, wird sich während des Wissenstransfers nicht in einem EU-Embargoland aufhalten und/oder wird Informationen, Unterlagen und auch Softwareprodukte, die während des Wissenstransfers oder im Zusammenhang mit dem Wissenstransfer übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, nicht in einem EU-Embargoland einsetzen. EU-Embargoländer im Sinne dieser Bestätigung sind die unter www.sanctionsmap.eu genannten Länder mit Ausnahme der Länder, die ausschließlich von personenbezogenen Finanzsanktionen betroffen sind.
- Der angemeldete Teilnehmer wird (m/w/d) sich während des Wissenstransfers nicht in den Regionen Krim/Sewastopol, Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja oder in den Ländern Belarus, Russland, Kuba, Irak, Iran, Nordkorea oder Syrien aufhalten.
- Der angemeldete Teilnehmer (m/w/d) ist kein Regierungsmitglied oder -mitarbeiter der Regionen Krim/Sewastopol, Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischja oder der Länder Belarus, Russland, Kuba, Irak, Iran, Nordkorea oder Syrien.
- Der angemeldete Teilnehmer (m/w/d) ist kein Staatsbürger (m/w/d) der Länder Russland, Kuba, Nordkorea, Syrien oder Irak. Hinweis: Staatsbürger (m/w/d) von Russland, Kuba, Nordkorea oder Syrien, die entweder (1) eine zweite Staatsbürgerschaft eines Landes, das nicht unter ein U.S.-Embargo fällt (z.B. Deutschland) oder (2) einen Status des ständigen Aufenthalts („Green Card“oder äquivalenter unbefristeter Aufenthalts- und Arbeitsstatus) in einem Land, das nicht unter ein U.S.-Embargo fällt (z.B. Deutschland), innehaben, gelten im Sinne dieser Erklärung nicht als Staatsbürger (m/w/d) der Länder Russland, Kuba, Nordkorea oder Syrien.
- Informationen, Unterlagen und auch Softwareprodukte, die während des Wissenstransfers oder im Zusammenhang mit dem Wissenstransfer zur Verfügung gestellt werden, werden von dem angemeldeten Teilnehmer (m/w/d) nicht für eine verbotene oder genehmigungspflichtige Verwendung eingesetzt. Dies umfasst insbesondere, unabhängig vom Ort der Verwendung, jegliche Verwendung im Zusammenhang mit:
a. atomaren, chemischen oder biologischen Waffen oder Trägersystemen (Raketen, Flugkörper, unbemannte Luftfahrzeuge) zu deren Ausbringung,
b. sonstigen (konventionellen) militärischen Verwendungen,
c. zivilen Nuklearanlagen (zivilnukleare Verwendungen),
d. Kommunikations-/Datenüberwachung betreffend natürliche Personen,
e. geheimdienstlichen Verwendungen.
Sofern vorstehende Bestätigung nicht vollständig abgegeben wird, kann das Training/Event für den angemeldeten Teilnehmer (m/w/d) ohne exportkontrollrechtliche Einzelfallprüfung nicht durchgeführt werden.
Zu diesem Zweck bitten wir nachfolgend um Erläuterung zu denjenigen Punkten, die der vollständigen Bestätigung entgegenstehen.