Simulation ist mehr als Software

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Simulation & Management
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Simulation und Trade Compliance

Rechtssicherer Export von Simulationssoftware und -technologie (Dual Use und Defense)

Übersicht

Seminar Basis

Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen durch Kenntnis grundlegender Trade Compliance-Anforderungen bei Simulations-Aktivitäten im internationalen Umfeld. Diese Schulung wird als 1-tägiges Seminar angeboten.

Dauer
1 Tag

Voraussetzungen
keine

Verwendete Software
Softwareunabhängig

Nutzen
  • Prävention gegen Inanspruchnahme wegen Rechtsverstößen bei Simulations-Aktivitäten im internationalen Umfeld
  • Erläuterung exportkontroll- und embargorechtlicher Aspekte von Simulations-Aktivitäten im internationalen Umfeld (nach deutschem, EU- und US-amerikanischem Recht)
  • Fokus: Trade Compliance bei grenzüberschreitendem Transfer von Simulationssoftware und -technologie
  • Erkennen von und Umgang mit relevanten Simulations-Aktivitäten inkl. Beispielsfälle aus der Praxis

Beschreibung

Arbeiten Sie mit Simulationstechnologie im internationalen Umfeld? Dann erfordern Ihre Simulations-Aktivitäten die Beachtung von exportkontroll- und embargorechtlichen Beschränkungen („Trade Compliance“). Denn Verstöße bedeuten erhebliche straf- und bußgeldrechtliche Risiken für Handelnde, Verantwortliche und Unternehmen, sowie immense Risiken für Reputation und Geschäftsbeziehungen.

Exportkontrolle ist für alle Geschäftsaktivitäten relevant, die einen Bezug zu militärischen Gütern (Defense oder Dual-Use) bzw. sensitiven Verwendungen (ABC-Waffen, Raketen und zivil-nuklear) aufweisen. Aktuell liegt zudem ein besonderer Fokus auf dem hochkomplexen Embargo betreffend Russland. Im Zusammenhang mit Simulation können die exportkontroll- und embargorechtlichen Beschränkungen stets eingreifen, wenn Simulationssoftware bzw. Simulationstechnologie (Ergebnisse, technische Dokumentation, Erläuterungen etc.) ins Ausland transferiert oder für den Zugriff aus dem Ausland bereitgestellt werden. Weiters unterfallen auch technische Dienstleistungen mit Auslandsbezug den Regeln von Exportkontrolle und Embargos. Im Seminar werden exportkontroll- und embargorechtlicher Aspekte von Simulations-Aktivitäten im internationalen Umfeld (nach deutschem, EU- und US-amerikanischem Recht) erläutert. Wir arbeiten mit Beispielsfällen aus der Praxis. Für Simulationsanwender, Geschäftsleitung oder Exportkontrollbeauftragte.

Detaillierte Agenda für diese 1-tägige Schulung

Tag 1

01 Trade Compliance = Exportkontrolle und Embargos: Einführung

  • Bedeutung, Sinn und Zweck
  • Begrifflichkeiten
  • Anwendbares Recht und Umsetzung
  • Grundlegende Systematik

02 Exportkontrollrechtliche Beschränkungen

  • Relevante Simulations-Aktivitäten
  • Transfer von Simulationssoftware und -technologie
  • Technische Dienstleistungen
  • Beispielsfälle aus der Praxis

03 Besondere Beschränkungen bei Embargos

  • Begriff und Besonderheiten
  • Sanktionslisten (Sanctioned Party Screening)
  • Aktueller Länder-Fokus: Embargo gegen Russland
  • Beispielsfälle aus der Praxis

04 Verantwortung und Haftung bei Exportkontroll- und Embargoverstößen

  • Organisations- und Aufsichtspflicht der Geschäftsleitung
  • Internal Compliance Program (ICP) zur Haftungsvermeidung
  • Drohende Konsequenzen bei Verstößen
  • Handlungsoptionen bei Verstößen

Ihre Referenten

RA Nikolaus Voss
Beratung und Vertretung für Außenhandelsrecht, Trade Compliance und Wirtschaftsrecht, Rechtsanwaltskanzlei Nikolaus Voss

Einordnung in den CADFEM Lernpfad

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Wann erhalte ich die endgültige Zusage für meine Seminarbuchung?

Unmittelbar nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung an die angegebenen E-Mail-Adressen. Nach erfolgreicher Prüfung der von Ihnen angegebenen Daten erhalten Sie innerhalb von 2-3 Werktagen per E-Mail Ihre personalisierte Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen zur Seminargebühren, Rechnungsadresse, Hotelempfehlungen etc. 

Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie eine endgültige Seminarbestätigung mit weiteren Informationen. Wenn Sie ein Präsenz-Seminar gebucht haben, empfehlen wir Ihnen, die endgültige Reisebuchung erst ab diesem Zeitpunkt vorzunehmen.

Falls die Mindestteilnehmerzahl einmal nicht zustande kommt, behalten wir uns vor, den Seminartermin bis spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn abzusagen. Gerne informieren wir Sie zu alternativen Terminen, Schulungsformaten oder Seminaren. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für bereits vorgenommene Hotel- oder Reisebuchungen seitens der Teilnehmenden übernehmen.

Wann ist Anmeldeschluss für ein Seminar?

Seminarplätze werden grundsätzlich nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Deshalb empfehlen wir Ihnen immer eine frühzeitige Buchung für Ihren Wunschtermin.

Solange ein Seminar noch über freie Plätze verfügt, können diese gebucht werden.

Zu welcher Uhrzeit beginnen und enden die Seminare?

In der Regel beginnen die Seminare um 9:00 Uhr und enden um 17:00 Uhr der jeweiligen Ortszeit. Die konkreten Seminarzeiten werden Ihnen in der Buchungsbestätigung genannt. Bitte beachten Sie, dass je nach Seminarveranstalter eine mögliche Zeitverschiebung zwischen Ihrer Ortszeit und der des Seminarveranstalters bestehen kann. Zur genauen Orientierung enthalten alle Zeitangaben eine Information über die Verschiebung zur Referenz Greenwich Mean Time (GMT).

Bereichsleiter Professional Development
Dr.-Ing. Marold Moosrainer